Unsere Beratung als Fundament für Ihre Immobiliengeschäfte

Ob vermögende Privatperson oder international agierender Immobilienfonds – profitieren Sie von unserem Know-how.

Auf dem Gebiet des Immobilienrechts beraten wir Sie fachübergreifend bei zivil- und steuerrechtlichen Fragen rund um die Immobilie.

Wir begleiten den Erwerb und die Veräußerung von Immobilien bzw. von Immobiliengesellschaften. Angefangen von der umfassenden rechtlichen und steuerlichen Beurteilung der Immobilie (Due-Diligence-Prüfung) über die Vorbereitung und Verhandlung des Grundstückskaufvertrages bis hin zu seiner Abwicklung. Gerade beim Kauf einer gewerblich vermieteten Immobilie ist zu beachten, dass ein langfristiger Mietvertrag mit einem bonitätsstarken Mieter maßgeblich den Wert einer Immobilie bestimmt. Das prüfen wir im Rahmen der Käufer-Due-Diligence besonders sorgfältig.

Ob umsatzsteuer- oder grunderwerbsteuerrechtliche Gesichtspunkte: Mit steueroptimalen Gestaltungen kennen wir uns aus. Unsere Rechtsanwälte, Rechtsanwältinnen und Steuerberater sind aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung insbesondere auf Transaktionen komplexer Großimmobilien spezialisiert:

  • Begleitung der Immobilie bis zum Exit
  • Entwicklung steueroptimaler Akquisitionsstrukturen
  • Umstrukturierung von Immobilienportfolien
  • Steuerliche und rechtliche Beratung bei der Gründung von G-REITs und Vor-REITs (insb. rechtliche und steuerliche Gestaltung der Übertragung von Immobilien in den REIT)
  • Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS
  • Konzeptionierung und Erstellung der für einen Börsengang notwendigen Abschlüsse (Konzern- und Zwischenabschlüsse, Combined Financial Statements, Pro-forma Finanzinformationen)

Finden Sie hier Ihren Experten auf dem Gebiet.

GANTEFÜHRER Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Anwälte