Verlässlicher Partner für Kommunen und öffentlich-rechtliche Anstalten

Es ist eine Spezialdisziplin innerhalb des Steuerrechts: die Besteuerung der öffentlichen Hand. Wir bringen die erforderliche Expertise mit. So beraten wir Kommunen und deren Eigenbetriebe, öffentlich-rechtliche Anstalten und Stiftungen sowie kommunale Unternehmen in privatrechtlicher Rechtsform, insbesondere in  diesen Bereichen:

  • Qualifikation und Bestimmung des Umfangs der Betriebe gewerblicher Art
  • Gestaltungsberatung, u.a. zur Anerkennung dauerdefizitärer Tätigkeiten und steuerlicher Querverbünde, regelmäßig verbunden mit der Einholung verbindlicher Auskünfte
  • Umsatzsteuerliche Auswirkungen wirtschaftlicher Betätigungen, insbesondere vor dem Hintergrund des § 2b UStG
  • Steuerliche Behandlung von Zuschüssen
  • Erstellung von Gutachten zu Fragen der Besteuerung der öffentlichen Hand, Begleitung von Betriebsprüfungen, Einholung verbindlicher Auskünfte

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei laufenden Angelegenheiten wie Steuererklärungen, Jahresabschlüssen und Buchhaltungsarbeiten.

GANTEFÜHRER Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Anwälte