Unser 4‑Phasen‑Plan für den Weg aus Der Krise
Betrug, Untreue oder Unterschlagung sind Mittelfehlverwendungen in gemeinnützigen Organisationen – etwa Vereinen, Stiftungen oder gGmbHs – und keine „normalen“ Wirtschaftsstraftaten. Sie greifen direkt das Herzstück der Organisation an:
Infolge dieser Mittelfehlverwendungen drohen:
- Entzug der Gemeinnützigkeit
- hohe Steuernachforderungen (oft bis zu 10 Jahre rückwirkend)
- persönliche Haftung von Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsgremien
- Vertrauensverlust bei Mitgliedern, Spendern, Krankenkassen, öffentlicher Hand und Öffentlichkeit Dies kann im Extremfall zur Existenzgefährdung der Organisation führen
Unsere Kanzlei hat mehrere Organisationen – unter anderem die Deutsche Parkinson Vereinigung (dPV) in einem Untreuefall über einen siebenstelligen Betrag an Spendengeldern – bei der zivil‑, steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Aufarbeitung begleitet. Daneben betreuen wir regelmäßig Unternehmen und Körperschaften in ähnlich gelagerten Fällen.
Auf Basis dieser Erfahrungen haben wir einen strukturierten 4‑Phasen‑Plan für Mittelfehlverwendungen durch Betrug, Untreue und Unterschlagung in gemeinnützigen Organisationen entwickelt. Wir helfen Ihnen, Verdachtsfälle rechtlich, steuerlich und finanziell zu beherrschen – und Ihre Organisation zu stabilisieren

Woran Sie Betrug, Untreue oder Mittelfehlverwendung in Ihrer Organisation erkennen
Typische Indikationen für eine Krise sind etwa:
- Unstimmigkeiten in Buchhaltung und Zahlungsströmen
- Auffällige Privatnutzung oder zweckwidrige Verwendung von Mitteln
- Hinweise von Mitarbeitenden, Hinweisgebern oder Prüfern
- kritische Nachfragen der Finanzverwaltung, Krankenkassen oder öffentlichen Zuwendungsgeber
- Medienanfragen oder internes „Rauschen“ zu verdächtigen Vorgängen
Unser 4‑Phasen‑Plan für die Rettung der Gemeinnützigkeit und zur finanzielle Stabilisierung
Wir begleiten gemeinnützige Organisationen mit einem klaren, praxiserprobten Vorgehen.
Phase 1: Akute Krisenbewältigung nach erstem Verdacht oder Findings
Ziel: Fakten klären, Situation stabilisieren, weitere Schäden verhindern.
- Schnelle Lageanalyse: Was ist passiert? Welche Summen, Zeiträume und Bereiche sind betroffen? Wer kommt als Verantwortlicher in Betracht?
- Aufklärung:
- Prüfung von Unterlagen, Buchhaltung und Abschlüssen
- Interviews mit Mitarbeitenden und Verantwortlichen
- bei Bedarf vertiefte buchhalterische Analysen, forensische Auswertungen digitaler Daten und Verträge, Auswertung von Zahlungsströmen
- Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung:
- Sperrung von Zugängen und Konten
- Änderungen von Zeichnungs- und Verfügungsberechtigungen
- organisatorische Trennung kritischer Aufgaben
- ggf. einstweilige Verfügungen gegen verdächtige Personen
- Beratung von Vorständen und Geschäftsführung zu ihren aktuellen Pflichten und zum Eigenschutz, z.B. gegenüber Aufsichtsorganen und Finanzverwaltung (Selbstanzeige bzw. Korrekturmeldung).
- Sicherung der Handlungsfähigkeit von Vorstand, Geschäftsführung und Gremien; falls nötig Begleitung bei Neu- oder Nachbesetzungen.
Strafanzeige von Beginn an mitdenken
Eine Strafanzeige ist in diesen Fällen häufig kein „letzter Schritt“, sondern ein wichtiges frühzeitiges Instrument:
- Prüfung, ob und wann eine Strafanzeige geboten ist, und strukturierte Aufbereitung des Sachverhalts für die Staatsanwaltschaft
- Ziel: Die Staatsanwaltschaft kann ihre Ermittlungsbefugnisse (Durchsuchungen, Sicherstellungen, Beschlagnahmen, Vermögensarrest etc.) bestmöglich nutzen, bevor Vermögenswerte und Beweise verschwinden.
- Enge Zusammenarbeit mit einem Netzwerk spezialisierter Strafrechtskanzleien, um strafrechtliche und zivil-/steuerrechtliche Strategien aufeinander abzustimmen.
In Phase 1 werden Fehler vermieden, die später teuer werden – und die Grundlage für erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung gelegt.
Phase 2: Rechtliche Einordnung von Gemeinnützigkeit & finanziellen Ansprüchen
Ziel: Risiken verstehen – und alle finanziellen Hebel zur Schadensbegrenzung nutzen.
- Gemeinnützigkeit: Was ist passiert? Welche Summen, Zeiträume und Bereiche sind betroffen? Wer kommt als Verantwortlicher in Betracht?
- Prüfung der Auswirkungen auf den Status der Gemeinnützigkeit
- Bewertung, ob ein Entzug droht
- Entwicklung von Argumentation und Maßnahmen zur Vermeidung oder Begrenzung der Folgen
- Steuernachforderungen:
- Berechnung möglicher Belastungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Spendenhaftung)
- oft über bis zu 10 Jahre und mehr rückwirkend
- transparente Darstellung für Geschäftsführung und Gremien
- Pflichten der Organe:
- Konkrete Hinweise, welche Schritte Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsgremien jetzt ergreifen müssen, um eigene Haftung zu vermeiden und die Gemeinnützigkeit nicht weiter zu gefährden.
Schadensersatzansprüche als aktives Instrument der Stabilisierung
- Systematische Identifikation von Schadensersatzansprüchen:
- gegen unmittelbar Verantwortliche/Täter
- gegen Aufsichts- und Kontrollorgane bei Pflichtverletzungen
- gegen externe Berater (z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) bei Mitverursachung
- gegen Versicherungen (z.B. D&O, Eigenschadenversicherung)
- Rechtliche und wirtschaftliche Aufbereitung der Ansprüche; außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung.
- Ziel: möglichst viel der fehlverwendeten oder veruntreuten Gelder zurückholen und so die Organisation finanziell entlasten – ggf. auch mit Blick auf den Erhalt der Gemeinnützigkeit.
Umgang mit Spendern und Fördermittelgebern
- Prüfung, in welchem Umfang Spender und Fördermittelgeber (z.B. Krankenkassen, öffentliche Hand, sonstige Zuschussgeber) zu Rückforderungen berechtigt sind.
- Entwicklung einer Strategie zum Umgang mit solchen Forderungen:
- Abwehr unberechtigter Rückforderungen
- Verhandlungen über Reduzierungen oder Stundungen
- abgestimmte Kommunikation zur Sicherung oder Wiedergewinnung von Vertrauen.
- Parallel: Kommunikation mit der Finanzverwaltung (und ggf. Finanzgerichten), um gegen nachteilige Bescheide vorzugehen und steuerliche Spielräume zu nutzen.
Phase 2 betrachtet nicht nur die Risiken, sondern bewusst auch die Chancen – jeder durchgesetzte Anspruch bringt Ihre Organisation aus der Krise heraus.
Phase 3: Finanzielle Stabilisierung & Restrukturierung (inkl. StaRUG)
Ziel: Die Organisation finanziell stabilisieren und ihre Existenz sichern – trotz Steuerschäden und Forderungen.
- Erstellung einer finanziellen Gesamtschau:
- unmittelbarer Schaden
- erwartbare Steuernachzahlungen
- mögliche Rückforderungen von Spendern und Fördermittelgebern
- weitere Folgekosten
- Entwicklung konkreter Fortführungsszenarien, z.B.:
- Zahlungspläne
- Sanierungsvereinbarungen
- Anpassung von Strukturen oder Tätigkeitsbereichen
- Verhandlungen mit Finanzverwaltung, Banken und anderen Gläubigern über Stundungen, Ratenzahlungen oder Vergleiche.
- Prüfung von Versicherungen (D&O, Eigenschaden etc.) und Durchsetzung bestehender Ansprüche
Restrukturierung mit StaRUG
Wenn eine Insolvenz droht, prüfen wir den Einsatz von Restrukturierungsinstrumenten wie dem StaRUG-Verfahren.
Dieses ermöglicht:
- Schulden und Forderungen in geordneten Bahnen zu restrukturieren
- bestimmte Schäden auf einen Teil des Vermögens zu isolieren
- die restliche Organisation – insbesondere den ideellen Bereich und laufende Projekte – zu erhalten, statt alles durch eine Insolvenz zu verlieren.
In Phase 3 steht die finanzielle Rettung und Stabilisierung im Mittelpunkt.
Phase 4: Neuaufstellung, Prävention & Governance
Ziel: Vertrauen wiederherstellen und künftige Vorfälle verhindern.
- Überarbeitung von Satzung, Geschäftsordnungen und internen Richtlinien, um strukturelle Schwachstellen zu beseitigen (z.B. zu weitgehende Einzelbefugnisse, fehlende Kontrollstufen).
- Sicherstellung, dass die Strukturen den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts entsprechen – auch mit Blick auf zukünftige Prüfungen durch Finanzverwaltung oder Rechnungshöfe.
- Implementierung klarer Kontroll- und Freigabeprozesse:
- unmittelbarer Schaden
- erwartbare Steuernachzahlungen
- mögliche Rückforderungen von Spendern und Fördermittelgebern
- weitere Folgekosten
- Unterstützung bei der Kommunikation gegenüber Mitgliedern, Spendern, Mitarbeitenden und Öffentlichkeit, um Vertrauen zurückzugewinnen.
- Schulungen für Vorstände, Geschäftsführung und Aufsichtsgremien zu Pflichten, Haftungsvermeidung und Umgang mit Verdachtsfällen.
- Entwicklung eines Notfallplans für zukünftige Verdachtsfälle – damit im Ernstfall klar ist, wer was wann zu tun hat.
Ziel von Phase 4 ist, dass Ihre Organisation aus der Krise gestärkt hervorgeht – mit belastbaren Strukturen und einem funktionierenden Frühwarnsystem.
Woran Sie Betrug, Untreue oder Mittelfehlverwendung in Ihrer Organisation erkennen
Typische Indikationen für eine Krise sind etwa:
- Unstimmigkeiten in Buchhaltung und Zahlungsströmen
- Auffällige Privatnutzung oder zweckwidrige Verwendung von Mitteln
- Hinweise von Mitarbeitenden, Hinweisgebern oder Prüfern
- kritische Nachfragen der Finanzverwaltung, Krankenkassen oder öffentlichen Zuwendungsgeber
- Medienanfragen oder internes „Rauschen“ zu verdächtigen Vorgängen

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