Kein Rechtsgebiet wie jedes andere – Beratungsfeld Erbrecht

Was wird wenn? Die Nachfolge rechtzeitig zu klären, ist von existenzieller Bedeutung für Unternehmer und Private Clients. Denn das kann den Bestand des Vermögens und des Unternehmens sichern. Wir beraten unsere Kunden präventiv mit Weitsicht und entwickeln flexible und steueroptimierte Lösungen. So begleiten wir sie und ihre Erben oft über einen langen Zeitraum. Damit können wir auch auf Veränderungen in den persönlichen Lebensumständen und der Situation des Unternehmens reagieren. Dabei stimmen wir uns eng mit der Steuerberatung ab. Aber auch wenn es darum geht, Ihre erbrechtlichen Ansprüche durchzusetzen oder zu verteidigen sind wir an Ihrer Seite und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Unsere Erbrechtlichen Beratungsfelder:

  • Vorsorgevollmachten und sonstige private Vorsorgedokumente
  • Planung des Vermögens- und Unternehmensnachfolge
  • Entwicklung maßgeschneiderter (Unternehmer-)testamente und Erb- sowie Schenkungsverträge
  • Prüfung und Gestaltung von Eheverträgen sowie Güterstandsberatung
  • Übernahme der Testamentsvollstreckung
  • Erbauseinandersetzungsvereinbarungen
  • Entwicklung von steueroptimierten Konzepten
  • Mediative Konfliktlösung innerhalb der Familie und den beteiligten Parteien
  • Ausarbeitung von Familienverfassung, Familiencharta oder Familienstrategie
  • Stiftungskonzepte
  • Prozessuale Durchsetzung und Verteidigung von Erbansprüchen
GANTEFÜHRER Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Anwälte