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Umsatzsteuer und Versicherungsteuer bei Gruppenversicherungsverträgen mit Verkaufsaufschlägen – steuerliche Auswirkungen des EuGH-Urteils zum Vermittlerstatus des Versicherungsnehmers Mit Urteil vom 29.09.2022 (C-633/20) hat der EuGH festgestellt, dass der Versicherungsnehmer eines Gruppenversicherungsvertrages Versicherungsvermittler ist, wenn bestimmte weitere Voraussetzungen vorliegen, insbesondere der Versicherungsvermittler eine Vergütung für seine Tätigkeit erhält. Dem haben sich BaFin und IHK mit Aufsichtsmitteilung vom […]

Juli 2023

Umsatzsteuer und Versicherungsteuer bei Gruppenversicherungsverträgen mit Verkaufsaufschlägen – steuerliche Auswirkungen des EuGH-Urteils zum Vermittlerstatus des Versicherungsnehmers

Mit Urteil vom 29.09.2022 (C-633/20) hat der EuGH festgestellt, dass der Versicherungsnehmer eines Gruppenversicherungsvertrages Versicherungsvermittler ist, wenn bestimmte weitere Voraussetzungen vorliegen, insbesondere der Versicherungsvermittler eine Vergütung für seine Tätigkeit erhält.

Dem haben sich BaFin und IHK mit Aufsichtsmitteilung vom 03.07.2023 angeschlossen. Reine Aufwandserstattungen sollen danach aber nicht zu einer für eine Vermittlung erforderlichen Entgeltlichkeit führen.

Die möglichen steuerrechtlichen Konsequenzen analysieren Daniel Troost und Birgit Voß in einem aktuellen Beitrag (StB 2023, 221 ff.) und gelangen dabei in typischen Fällen von Gruppenversicherungsverträgen mit Verkaufsaufschlägen und Vermittlungsleistung des Versicherungsnehmers an die versicherten Personen zu folgenden Ergebnissen:

  • Umsatzsteuer: Der Versicherungsnehmer erbringt zwei steuerfreie Ausgansleistungen:
    • Verschaffung von Versicherungsschutz, § 4 Nr. 10 b) UStG und
    • Versicherungsvermittlung, § 4 Nr. 11 UStG.
  • Versicherungsteuer:
    • Der Versicherungsnehmer erbringt die Vermittlungsleistung an die versicherte Person und nicht an den Versicherer, so dass der Sachverhalt wesentlich unterschiedlich zu dem vom BFH mit Urteil vom 07.12.2016 (Az. II R 1/15) entschiedenen Fall zu Verkaufsaufschlägen ist.
    • Die Annahme der generellen Übertragbarkeit dieses Urteils auf die typischen Fälle von Gruppenversicherungsverträgen mit Verkaufsaufschlägen (BMF-Schreiben vom 29.11.2017) geht fehl.

Im Ergebnis führen die Verkaufsaufschläge danach weder umsatzsteuerlich noch versicherungsteuerlich zu einer Steuerpflicht.

Über einen Fall von Verkaufsaufschlägen bei Gruppenversicherung und deren Auswirkung auf die Höhe der Versicherungsteuer wird das FG Köln voraussichtlich noch in diesem Jahr entscheiden.

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