In unsicheren Zeiten, die durch wirtschaftliche Veränderungen und volatile Märkte geprägt sind, steigt das Risiko für mittelständische Unternehmen, in eine Krise zu geraten. Um sich frühzeitig vor möglichen Gefahren zu schützen, sind Geschäftsführende nach §1 StaRUG gesetzlich verpflichtet, ein Krisenfrüherkennungssystem zu implementieren. Wir helfen Ihnen dabei, diese Pflicht einfach und sicher umzusetzen.
Frühwarnsysteme als erster Schritt
Ein funktionierendes Frühwarnsystem hilft Ihnen, Krisen rechtzeitig zu erkennen und rechtzeitig zu handeln. So können Sie Risiken wie Liquiditätsprobleme oder Ertragsverlust frühzeitig angehen und sich vor Haftungsrisiken schützen. Unsere Experten unterstützen Sie dabei, ein passendes und leicht verständliches System für Ihr Unternehmen zu entwickeln.
Warum ist Krisenfrüherkennung wichtig?
Die Krisenfrüherkennung ist gesetzlich vorgeschrieben: Geschäftsführende müssen gemäß § 1 StaRUG ein Krisenfrüherkennungssystem einrichten, um rechtzeitig auf Gefährdungen reagieren zu können. Zudem verlangen Kreditgeber und andere Stakeholder immer öfter verlässliche Planungen und transparente Kennzahlen. Ein gutes Frühwarnsystem schafft somit Vertrauen und sorgt dafür, dass Ihr Unternehmen bei externen Partnern positiv wahrgenommen wird. Darüber hinaus schützt ein dokumentiertes Frühwarnsystem die Geschäftsführung vor Haftungsrisiken, indem es eine frühzeitige und nachvollziehbare Reaktion auf Krisen ermöglicht.
Krisenfrüherkennung und Sanierungsberatung aus einer Hand
Mit unserer Krisenfrüherkennungslösung bieten wir Ihnen eine schnelle, sichere und rechtskonforme Unterstützung – und das alles aus einer Hand. Als interdisziplinäre Kanzlei vereinen wir Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung, um Ihnen in jeder Phase der Krisenbewältigung umfassend zur Seite zu stehen.
Unsere Experten helfen Ihnen, Risiken frühzeitig zu identifizieren und entwickeln gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Handlungsoptionen i.V.m. den Anforderungen nach IDW S16: Durch rechtzeitig ergriffene Maßnahmen minimieren Sie Haftungsrisiken und stabilisieren gleichzeitig Ihre Liquidität und Ertragskraft. So bieten wir Ihnen die notwendige Sicherheit und Expertise, damit Sie Ihre unternehmerische Handlungsfähigkeit bewahren und gleichzeitig gesetzliche Vorgaben korrekt umsetzen können.
Krisenfrüherkennung schützt Ihr Unternehmen
Die Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Schutzmechanismus für Ihr Unternehmen. Mit unserer Unterstützung können Sie Risiken frühzeitig erkennen und gezielt handeln, bevor es zu spät ist. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie Ihr Unternehmen sicher durch unsichere Zeiten navigieren.
Kontaktieren Sie uns noch heute und erhalten Sie maßgeschneiderte Beratung, um Ihr Unternehmen für die Zukunft zu stärken und rechtzeitig auf Krisen zu reagieren.
