Unser 4‑Phasen‑Plan für den Weg aus Der Krise
Betrug, Untreue oder Unterschlagung sind Mittelfehlverwendungen in gemeinnützigen Organisationen – etwa Vereinen, Stiftungen oder gGmbHs – und keine „normalen“ Wirtschaftsstraftaten. Sie greifen direkt das Herzstück der Organisation an:
Infolge dieser Mittelfehlverwendungen drohen:
- Entzug der Gemeinnützigkeit
- hohe Steuernachforderungen (oft bis zu 10 Jahre rückwirkend)
- persönliche Haftung von Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsgremien
- Vertrauensverlust bei Mitgliedern, Spendern, Krankenkassen, öffentlicher Hand und Öffentlichkeit Dies kann im Extremfall zur Existenzgefährdung der Organisation führen
Unsere Kanzlei hat mehrere Organisationen – unter anderem die Deutsche Parkinson Vereinigung (dPV) in einem Untreuefall über einen siebenstelligen Betrag an Spendengeldern – bei der zivil‑, steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Aufarbeitung begleitet. Daneben betreuen wir regelmäßig Unternehmen und Körperschaften in ähnlich gelagerten Fällen.
Auf Basis dieser Erfahrungen haben wir einen strukturierten 4‑Phasen‑Plan für Mittelfehlverwendungen durch Betrug, Untreue und Unterschlagung in gemeinnützigen Organisationen entwickelt. Wir helfen Ihnen, Verdachtsfälle rechtlich, steuerlich und finanziell zu beherrschen – und Ihre Organisation zu stabilisieren

Woran Sie Betrug, Untreue oder Mittelfehlverwendung in Ihrer Organisation erkennen
Typische Indikationen für eine Krise sind etwa:
- Unstimmigkeiten in Buchhaltung und Zahlungsströmen
- Auffällige Privatnutzung oder zweckwidrige Verwendung von Mitteln
- Hinweise von Mitarbeitenden, Hinweisgebern oder Prüfern
- kritische Nachfragen der Finanzverwaltung, Krankenkassen oder öffentlichen Zuwendungsgeber
- Medienanfragen oder internes „Rauschen“ zu verdächtigen Vorgängen
Unser 4‑Phasen‑Plan für die Rettung der Gemeinnützigkeit und zur finanzielle Stabilisierung
Wir begleiten gemeinnützige Organisationen mit einem klaren, praxiserprobten Vorgehen.
Phase 1: Akute Krisenbewältigung nach erstem Verdacht oder Findings
Ziel: Fakten klären, Situation stabilisieren, weitere Schäden verhindern.
- Schnelle Lageanalyse: Was ist passiert? Welche Summen, Zeiträume und Bereiche sind betroffen? Wer kommt als Verantwortlicher in Betracht?
- Aufklärung:
- Prüfung von Unterlagen, Buchhaltung und Abschlüssen
- Interviews mit Mitarbeitenden und Verantwortlichen
- bei Bedarf vertiefte buchhalterische Analysen, forensische Auswertungen digitaler Daten und Verträge, Auswertung von Zahlungsströmen
- Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung:
- Sperrung von Zugängen und Konten
- Änderungen von Zeichnungs- und Verfügungsberechtigungen
- organisatorische Trennung kritischer Aufgaben
- ggf. einstweilige Verfügungen gegen verdächtige Personen
- Beratung von Vorständen und Geschäftsführung zu ihren aktuellen Pflichten und zum Eigenschutz, z.B. gegenüber Aufsichtsorganen und Finanzverwaltung (Selbstanzeige bzw. Korrekturmeldung).
- Sicherung der Handlungsfähigkeit von Vorstand, Geschäftsführung und Gremien; falls nötig Begleitung bei Neu- oder Nachbesetzungen.
Strafanzeige von Beginn an mitdenken
Eine Strafanzeige ist in diesen Fällen häufig kein „letzter Schritt“, sondern ein wichtiges frühzeitiges Instrument:
- Prüfung, ob und wann eine Strafanzeige geboten ist, und strukturierte Aufbereitung des Sachverhalts für die Staatsanwaltschaft
- Ziel: Die Staatsanwaltschaft kann ihre Ermittlungsbefugnisse (Durchsuchungen, Sicherstellungen, Beschlagnahmen, Vermögensarrest etc.) bestmöglich nutzen, bevor Vermögenswerte und Beweise verschwinden.
- Enge Zusammenarbeit mit einem Netzwerk spezialisierter Strafrechtskanzleien, um strafrechtliche und zivil-/steuerrechtliche Strategien aufeinander abzustimmen.
In Phase 1 werden Fehler vermieden, die später teuer werden – und die Grundlage für erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung gelegt.
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