Verlässlicher Partner für Kommunen und öffentlich-rechtliche Anstalten

Es ist eine Spezialdisziplin innerhalb des Steuerrechts: die Besteuerung der öffentlichen Hand. Wir bringen die erforderliche Expertise mit. So beraten wir Kommunen und deren Eigenbetriebe, öffentlich-rechtliche Anstalten und Stiftungen sowie kommunale Unternehmen in privatrechtlicher Rechtsform, insbesondere in  diesen Bereichen:

  • Qualifikation und Bestimmung des Umfangs der Betriebe gewerblicher Art
  • Gestaltungsberatung, u.a. zur Anerkennung dauerdefizitärer Tätigkeiten und steuerlicher Querverbünde, regelmäßig verbunden mit der Einholung verbindlicher Auskünfte
  • Umsatzsteuerliche Auswirkungen wirtschaftlicher Betätigungen, insbesondere vor dem Hintergrund des § 2b UStG
  • Steuerliche Behandlung von Zuschüssen
  • Erstellung von Gutachten zu Fragen der Besteuerung der öffentlichen Hand, Begleitung von Betriebsprüfungen, Einholung verbindlicher Auskünfte

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei laufenden Angelegenheiten wie Steuererklärungen, Jahresabschlüssen und Buchhaltungsarbeiten.