Verlässlichkeit dokumentieren

In vielen Fällen kann eine Bescheinigung oder Bestätigung durch eine Wirtschaftsprüfung sinnvoll sein. Deswegen führen wir neben der klassischen Abschlussprüfung auch verschiedenste Sonderprüfungen für unsere Mandantschaft durch.

Prüfungsgegenstand dieser Sonderprüfungen sind z.B.

  • Zwischenabschlüsse
  • Sanierungskonzepte
  • Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
  • Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
  • Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehens- und Anlagevermittler, Anlageberater, Bauträger und Baubetreuer (MaBV)
  • Meldung fälliger Lizenzgebühren

Eine prüferische Durchsicht hat im Allgemeinen ein Ziel: die Glaubhaftigkeit der Aussagen eines Unternehmens zu erhöhen und so letztlich die Verlässlichkeit der jeweiligen Finanzinformationen zu erhöhen. Wir planen eine solche prüferische Durchsicht und führen sie mit der berufsüblichen kritischen Grundhaltung durch. In diesem Zusammenhang würdigen wir auch die erlangten Nachweise kritisch. Festgestellte bedeutende Nachteile für das Unternehmen kommunizieren wir dem Auftraggebenden umgehend.

Schließlich erbringen wir auch bei Unternehmensübertragungen Prüfungsleistungen. So haben wir eine Vielzahl von Abschlüssen geprüft, die im Rahmen von Unternehmensverkäufen erstellt wurden. Damit leisten wir einen aktiven Beitrag zur Umsetzung geplanter Unternehmenserwerbe und maximieren die Verlässlichkeit der wesentlichen Abschlusszahlen für die Ermittlung des Kaufpreises.

GANTEFÜHRER Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Anwälte