Denn Spezialrecht braucht Spezialwissen

Von Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts bis zur optimalen strategischen und steuerlichen Gestaltung: Gemeinnützige Organisationen beraten und begleiten wir bereits über Jahrzehnte. Heute sind wir eine der national führenden Beratersozietäten auf diesem Gebiet:

  • Gründungsberatung und laufende Betreuung von gemeinnützigen Körperschaften (Vereine, privat- und öffentlich-rechtliche Stiftungen, gGmbHs)
  • Gutachten zu Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts
  • Steuerliche Beratung zur Gestaltung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen zur Erlangung bzw. zum Erhalt der Gemeinnützigkeit
  • Gestaltungsberatung zur Abgrenzung von Zweckbetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben einschließlich der Ausgliederung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe in Kapitalgesellschaften
  • Beratung zu den Konfliktfeldern zeitnaher Mittelverwendung und zulässiger Rücklagenbildung
  • Beratung zum Spendenrecht und Sponsoring

Stiftungen und Gemeinnützige Organisationen

Als erfahrene Berater im Bereich des Stiftungsrechts unterstützen wir Sie bei der Gründung einer Stiftung (Stiftungs-Errichtung) sowie in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen des Stiftungsrechts – von Erhaltung der Gemeinnützigkeit über Treuhandverwaltung, Stiftung des öffentlichen Rechts bis zur Zustiftung.

Die Stiftungszwecke liegen auf verschiedensten Gebieten, häufig im Bereich der bildenden Kunst. Familienstiftungen können sich für Unternehmen auch als Möglichkeit für eine steueroptimierte Nachfolgeregelung anbieten (Stichwort: Doppelstiftung).

In Einzelfällen führen wir wegen der Bedeutung der Stiftung eine jährliche Wirtschaftsprüfung durch (Beispiel: Stiftung Schloss und Park Benrath in Düsseldorf).

Viele Stiftungen werden von uns als Dauermandanten betreut, zum Teil auch in der Geschäftsführung.

GANTEFÜHRER Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Anwälte