Die steuerstrafrechtliche Begleitung unserer Mandanten ist ein Bereich, der in den letzten Jahren in unserer Beratungspraxis besonders an Bedeutung gewonnen hat.

Ein wesentlicher Grund für die erhöhte Relevanz dieses Bereichs für unsere Arbeit ist der deutliche Anstieg der Anzahl steuerstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren sowie eine zeitliche Vorverlagerung des Tätigwerdens der Ermittlungsbehörden. So ist in der Praxis zu beobachten, dass die Verfahren in immer früheren Stadien steuerlicher Verwaltungsverfahren (z.B. im Rahmen von Betriebsprüfungen) eingeleitet werden. Dabei hat die Frage, ob der Betroffene bzw. Steuerpflichtige persönlich von der Steuerverkürzung profitiert, für die Beurteilung des Vorsatzes an Relevanz eingebüßt.

Vor diesem Hintergrund werden vermehrt auch im Rahmen von Betriebsprüfungen Verfahren gegen Vertreter von Unternehmen, Kommunen, kommunalen Unternehmen und gemeinnützigen Institutionen eingeleitet. Dies gilt selbst dann, wenn es sich um verhältnismäßig geringe Steuerbeträge handelt.

In diesen Fällen beraten wir als Rechtsanwälte und Steuerberater mit umfangreicher Expertise ganzheitlich zu allen steuer(verfahrens)rechtlichen Fragestellungen, die Gegenstand oder Folge eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sein können. Dabei arbeiten wir in einzelnen Fällen auch mit Steuerberaterkollegen anderer Kanzleien zusammen, deren Mandantschaft entsprechenden Beratungsbedarf hat.

Zu unseren Beratungsleistungen gehören insbesondere

  • Umfassende Begleitung steuerstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren
  • Erstellung einer Verteidigungsstrategie bei einem steuerstrafrechtlichen Vorwurf
  • Erstellung von Gutachten zu steuer- und verfahrensrechtlichen Fragestellungen
  • Erstellung von Nacherklärungen nach § 153 AO
  • Erstellung strafbefreiender Selbstanzeigen bei dem Verdacht der Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung
  • Verhandlung tatsächlicher Verständigungen in laufenden Steuerstrafverfahren

Sofern mit der Finanzverwaltung und den steuerstrafrechtlichen Ermittlungsbehörden keine Einigung erzielt werden kann und in der Folge ein Hauptverfahren vor einem Strafgericht eröffnet wird, arbeiten wir für die gebotene strafrechtliche Verteidigung eng mit auf Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwaltskollegen zusammen.

Unabhängig von einem konkreten Ermittlungsverfahren sollten bereits im Vorfeld strafrechtliche Risiken vermieden werden. Gern unterstützen wir Sie dazu in der Entwicklung und Implementierung eines Tax Compliance Management Systems zwecks Einhaltung und Erfüllung steuerlicher Pflichten sowie der entsprechenden Dokumentation.

GANTEFÜHRER Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Anwälte